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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

Geltung dieser AGB, Allgemeines, mündliche und telefonische Vereinbarungen

  • Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen für alle Angebote Verkäufe, Lieferungen / Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zu Industrie und Handel sowie gewerblichen Abnehmern.
  • Abreden oder Nebenabreden, die diese AGB ändern oder ergänzen, sowie Einkaufs- und Bestellbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  • Mündliche und telefonische Vereinbarungen erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit.

Angebote, Preislisten, Kataloge, Internet, elektrische Medien

Angebote, Kataloge, Preislisten, Internetdarstellungen, elektronische Medien sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Druck- und Schreibfehler sowie Liefermöglichkeiten und Änderungen behält sich der Verkäufer vor. Dies gilt auch für alle Angaben wie z. B. Preise, Konditionen, Haltbarkeit, Produkt-, Anwendungs- und Gebrauchsinformationen, Zutatenlisten, Rezepturen, Fotos, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, Literatur- und Arzneibuch-angaben: eine Eigenschaftszusicherung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Bestellungen, Auftragsbestätigungen

Bestellungen sind für den Besteller bindend. Der Verkäufer wird nur durch seine schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet.

Preisvorbehalt

Es gelten Nettopreise. Sollten bis zum Liefer- bzw. Leistungstag Änderungen eintreten, behält sich der Verkäufer eine Berichtigung, ersatzweise eine Neuverhandlung, vor. Dasselbe gilt für Abschluss-, Abruf- und Terminaufträge.

Waren- und Leistungsbeschreibung, Eigenschaftszusicherung, Prüfpflicht durch Käufer

  • Der Verkäufer berät Kunden über Eignung und Anwendung von Produkten nach bestem Wissen, im Rahmen seiner Möglichkeiten, jedoch stets unverbindlich.
  • Sämtliche mit der Ware / Leistung oder Angeboten zusammenhängenden Angaben und Aussagen, insbesondere Waren-/Leistungsbeschreibungen, Anwendungs- und Gebrauchsinformationen, Produktspezifikationen und dergleichen, dienen lediglich einer Beschreibung bzw. unverbindlichen Information des Käufers und enthalten weder Beschaffenheitsgarantien noch Zusicherungen einer Beschaffenheit noch die Zusicherung von Eigenschaften oder Abgabe von Garantien; dasselbe gilt für Hinweise auf Arzneibücher und sonstige Literatur.
  • Alle Angaben und Vorschläge entbinden den Käufer bzw. den Verwender nicht von dem Erfordernis, Produkte und deren Kennzeichnung sowie Druckerzeugnisse und Mediendarstellungen aller Art in eigener Verantwortung – insbesondere hinsichtlich Eignung und Verkehrsfähigkeit – vor dem Inverkehrbringen sorgfältig und gewissenhaft, tunlichst unter Hinzuziehung externer Sachverständiger, zu überprüfen.
Gesetzliche Vorschriften, Beachtung von Schutzrechten Dritter
Für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften sowie die Beachtung von Schutzrechten Dritter bei Lieferung, Verwendung und dem Inverkehrbringen von Produkten aller Art ist der Käufer selbst verantwortlich.
Druckerzeugnisse, Packmittel, Verpackungsmaterial
  • Die Textziffern 5 und 6 gelten sinngemäß auch für Druckerzeugnisse und Verpackungsmaterialien aller Art oder nach Angaben des Kunden gekennzeichnete bzw. hergestellte Waren, auch „Private Label“ genannt. Die Verantwortung für Packungstext, Aussehen, Beschaffenheit, Verwendbarkeit einschl. der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften liegt in allen Fällen beim Verwender, Vertreiber oder Inverkehrbringer.
  • Im Falle wesentlicher Druck- bzw. Kennzeichnungsfehler ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, kulanzhalber neue Druckerzeugnisse zu liefern; weitergehende Schadenersatzansprüche – gleich welcher Art – sind ausgeschlossen.
Produktqualität, Beschaffenheit von Proben und Mustern
  • Die Eigenschaften von Proben oder Mustern gelten nicht als ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit, sondern stets als Merkmale einer durchschnittlichen Produktqualität.
  • Da Muster oder Typmuster nur den ungefähren Durchschnitt der Ware zeigen, bilden kleine Abweichungen z. B. Analysenwerten, Aussehen, Farbe, Geruch, Geschmack, Gehalt, Reinheit, Größe, Feinheitsgrad, Abmessungen usw. keinen Grund für Mängelrügen und berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Zahlungsaufschub.
Preise, Konditionen, Nebenkosten, Fertigpackungen, Gewichtsverluste
  • Unsere Preise verstehen sich – wenn nicht anders vermerkt – bei Inlandslieferungen zzgl. Umsatzsteuer, die am Liefer-/Leistungstag in gesetzlicher Höhe berechnet wird; bei Auslandslieferungen unverzollt und unversteuert.
  • Konditionen Inland: Mindestbestellwert € 50,00. Sendungen ab € 200,00 Nettowert frei Haus, darunter zzgl. € 12,80 Versandkosten.
  • Konditionen Ausland: Mindestbestellwert € 100,00. Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Unter € 200,00 Warenwert kommen € 5,00 Servicepauschale hinzu.
  • Gewichtsverluste während Transport und Lagerung gehen zu Käufers Lasten.
Auftrags- und Lohnherstellung; Vertrieb unter eigenem Namen „Private Label“
Sofern die Produktfertigung und -kennzeichnung nach Angaben bzw. Weisungen des Käufers erfolgt, trägt der Käufer die Verantwortung für die Beachtung von Schutzrechten Dritter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Käufer haftet dem Verkäufer für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem infolge unrichtiger, unvollständiger Informationen oder (marken-) rechtlicher Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
Liefervorbehalt
Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung behält sich der Verkäufer vor.
Lieferzeit; Mitwirkungspflichten des Käufers; Prüfung von Mustern und Unterlagen
  • Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eigehalten. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  • Die Lieferzeit beginnt nicht vor Eingang vereinbarter Vorauszahlungen und nicht, bevor der Besteller seine Mitwirkungspflichten zur Durchführung des Geschäfts erfüllt hat.
  • Für die Dauer der Prüfung und Freigabe von Mustern, Entwürfen, Korrekturen, Daten, Druckunterlagen durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen vom Zeitpunkt der Absendung bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Teillieferungen
Der Verkäufer ist nach seiner Wahl zu Teillieferungen berechtigt, sie gelten als abgeschlossene Einzellieferungen zu den hier aufgeführten AGB.
Lieferungen auf Abruf
  • Abschlüsse bzw. „Lieferungen auf Abruf“ müssen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss abgenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist.
  • Kommt der Käufer seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist dem Käufer die Ware in Rechnung stellen, sie ihm zusenden, sie auf seine Kosten und Gefahr einlagern oder nach Verkäufers Wahl vom Vertrag zurück-treten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Lieferverzug
Gerät der Verkäufer mit einer fälligen, schriftlich angemahnten Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens 4 Wochen) berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Erstattung seines Verzugsschadens in Höhe von 10 v. H. des Preises der Ware, mit deren Lieferung der Verkäufer in Verzug geraten ist, zu verlangen, soweit er nicht einen höheren Verzugsschaden beweisen kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen; es sei denn, es liegt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall haftet der Verkäufer ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens mit der Maßgabe, dass nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzt werden. Diese Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung des Verkäufers und/oder für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen.
Versand, Gefahrenübergang, Abnahme der Ware, Transportversicherung
  • Lieferungen erfolgen – wenn nicht anders genannt – ab Werk.
  • Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Ware das Haus verlässt.
  • Verzögern sich Versand oder Abholung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht jede Gefahr ab Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  • Wenn der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht sofort abnimmt, lagert der Verkäufer diese nach Möglichkeit auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. Die Zahlungsverpflichtung tritt mit dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein.
Warenrücknahme, Sonderanfertigungen, Rücksendungen
  • Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen werden vom Verkäufer – sofern kein ausdrückliches Rückgaberecht eingeräumt wurde – weder zurückgenommen noch gut geschrieben. Dies gilt besonders für Sonderanfertigungen, extra beschaffte oder speziell nach Kundenwunsch gelieferte Produkte, insbesondere mit seinem Namen oder seiner Marke.
  • Für ausnahmsweise genehmigte Rücksendungen trägt der Käufer alle Transportkosten und -risiken. Die Gutschrift ist vom Befund der Wareneingangsuntersuchung abhängig; hierfür wird ein angemessener Abzug gemacht, mindestens jedoch 20 v. H.
  • Rücksendungen, die unfrei oder ohne vorherige Abmachung eintreffen, werden annahme-verweigert und gehen auf Kosten und Gefahr des Absenders an diesen zurück.
Unabwendbare Gewalt
Behördliche Maßnahmen und Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Revolution, Rohstoff- und Energiemangel, Strahlen- und Umwelteinflüsse, fehlende Transportmöglichkeiten sowie alle anderen, weder abwendbare, vorhersehbare noch verschuldete Hinderungsgründe (unabwendbare Gewalt) berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben oder nach Ablauf von 1 Monat vom Vertrag zu-rückzutreten, ohne dass dem Käufer Ersatzansprüche etwaiger Schäden erwachsen.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung, Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das-selbe gilt auch für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die bei Vertragsabschluss für ihn bei Anwendung handelsüblicher Sorgfalt nicht als Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren; dasselbe gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
Mängel, Mängelrügen und -fristen, Verjährung, Nacherfüllung, Gewichtsabweichungen
  • Beanstandungen bei offenen Mängeln müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Ablieferung – schriftlich erfolgen.
  • Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im übrigen ist das Beanstandungsrecht wegen verborgener Mängel ausgeschlossen, wenn seit der Ablieferung der Ware 30 Kalendertage vergangen sind.
  • Sämtliche Ansprüche des Käufers bei Mängeln der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in 6 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Ware laut Textziffer 17.
  • Im Falle einer berechtigten fristgerechten Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung); der Käufer ist zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nur dann berechtigt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Verkäufer nicht zumutbar ist.
  • Nicht als Mangel gelten bei Naturprodukten übliche Abweichungen oder Schwankungen hinsichtlich Aussehen, Farbe, Geruch, Analysenwerten innerhalb zulässiger Toleranzen.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Erstbesteller zahlen Rechnungen per Vorkasse.
Zahlungen, Zahlungsverzug, Inkassobefugnis
Zahlungen sind spesenfrei und fristgerecht an den Verkäufer zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Mahnkosten sowie Verzugszinsen (mindestens 8 % p. a. über dem Basiszinssatz) berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung abhängig zu machen; dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit oder Erfüllungsbereitschaft des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
  • Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die Waren Eigentum des Ver-käufers. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer sorgfältig zu ver-wahren und ausreichend zu versichern.
  • Der Käufer darf die Ware – solange der Eigentumsvorbehalt besteht – weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.
  • Der Käufer muss den Verkäufer bei Gefährdung seiner Rechte (z. B. bei Pfändung oder Beschlagnahme der Ware, bei drohender Insolvenz) unverzüglich informieren. Jedwede Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Gültigkeitsklausel
Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB`s ungültig, berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht.
Name und Sitz des Verkäufers; Erfüllungsort und Gerichtsstand
Verkäufer: CERTUS Comfortkissen e. K., Sitz Marktleugast
(Registergericht Bayreuth HRA 3779)
Persönlich haftende Gesellschafter: Erika Motschenbach
Geschäftsführer: Erika Motschenbach
Erfüllungsort für Zahlung ist Marktleugast
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.